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Unternehmen

Die THC Pharm GmbH – DER patientenorientierte Pionier für medizinische Cannabinoide in Deutschland

1996 als Patienteninitiative in Frankfurt gegründet, war es von Anbeginn an das erklärte Ziel der THC Pharm GmbH, schwer kranken Patienten eine dringend benötigte legale, stabile und gut dosierbare Alternative zu der unkontrollierten medizinischen Verwendung illegaler Cannabisprodukte anzubieten. Als Firmensitz diente den fünf befreundeten Gesellschaftern vor einem Vierteljahrhundert das chemische Labor Christian Steup.

Im August 2014 etablierte THC Pharm gemeinsam mit dem Unternehmen Bionorica ethics die C³ (Cannabinoid Compound Company), die im Mai 2019 vom kanadischen Cannabiskonzern Canopy Growth übernommen wurde. Seit Februar 2022 gehören C³ und THC Pharm nun zum mittelständischen deutschen Dermapharm Konzern mit Sitz in Grünwald bei München.

Der Sitz der THC Pharm GmbH ist weiterhin Frankfurt am Main. Im Rahmen der konzerneigenen Aufgabenteilung konzentriert sich THC Pharm auf die Synthese der beiden therapeutisch bedeutendsten natürlichen Cannabinoide – Dronabinol und Cannabidiol.

Über uns

Meilensteine der Unternehmens-
geschichte

Es gibt die THC Pharm bereits seit über einem Vierteljahrhundert – in dieser Zeit hat sich viel getan: im gesellschaftlichen Diskurs, bei den politischen Rahmenbedingungen, und im medizinischen Fortschritt.

Gerade in diesem Bereich haben wir mit unserer Forschung und unseren Produkten erhebliche Verbesserungen für die Situation schwer kranker Patienten herbeiführen können.

2022

Gemeinsam mit der C³ (Cannabinoid Compound Company) wird die THC Pharm GmbH Teil des Dermapharm-Konzerns mit Sitz in Grünwald bei München.

2019

Gemeinsam mit der C³ (Cannabinoid Compound Company) wird die THC Pharm GmbH Teil des kanadischen Cannabiskonzerns Canopy Growth.

2017

Im März 2017 tritt das sogenannte ‚Cannabisgesetz‘ in Kraft – ein echter Meilenstein vor allem für die Versorgung schwer kranker Patienten in Deutschland. Dieser Erfolg ist nicht zuletzt auch dem jahrzehntelangen Engagement von THC Pharm zu verdanken.
Noch sind aber nicht ALLE Hemmnisse für einen ungehinderten Zugang von Patienten zu einer Cannabinoidtherapie aus dem Weg geräumt; so wird die Kostenübernahme für eine Dronabinol-Therapie von gesetzlichen Krankenversicherungen oft abgelehnt, und Cannabidiol ist im Cannabisgesetz gar nicht erwähnt.  

2016

Der Wirkstoff Cannabidiol erhält eine DAC-Monografie und wird in das NRF (22.10.) aufgenommen.

2014

THC Pharm wird Teil des inhabergeführten mittelständigen Unternehmens Bionorica.

2010

Das nichthalluzinogene  Cannabinoid Cannabidiol wird erstmalig als Rezepturwirkstoff von THC Pharm an Apotheken geliefert. Damit sind erstmals Cannabidiol-haltige (Rezeptur-)Arzneimittel in Deutschland verfügbar.

2001

Die THC Pharm GmbH präsentiert sich erstmals mit einem Stand auf dem Deutschen Schmerztag in Frankfurt – die positive Reaktion der anwesenden Schmerzmediziner ist überwältigend.

Mit der Veröffentlichung der Monographie des DAC wird die Verarbeitung der Rezeptursubstanz Dronabinol für Apotheken vereinfacht.

2000

Export von Dronabinol zu Studienzwecken nach Finnland, Spanien und Österreich.

Dronabinol von THC Pharm ist ab Juli 2000 über potentiell jede deutsche Apotheke zu beziehen. Damit ist Dronabinol hierzulande erstmals als Rezepturwirkstoff flächendeckend für Patienten verfügbar.  

1998

Dronabinol wird in Anlage III des BtMG eingestuft und damit betäubungsmittelrechtlich verkehrs- und verordnungsfähig. Unmittelbar folgend wird die Rezeptursubstanz Dronabinol durch die THC Pharm für deutsche Apotheken verfügbar gemacht.

Christian Steup stellt das erste Dronabinol in der Frankfurter Bock Apotheke her. Abgabe von Dronabinol auf BtM Rezept in der Bock Apotheke, die damit zum Mekka von bisher als austherapiert geltenden Schmerzpatienten avanciert.

1996

Die THC Pharm GmbH wird von fünf befreundeten Gesellschaftern gegründet. Als Firmensitz dient das chemische Labor Christian Steup.

Compliance

Compliance

Die THC Pharm GmbH ist Mitglied im Verein „Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e.V.“, einer Selbstkontrolleinrichtung der pharmazeutischen Industrie, in der sich pharmazeutische Unternehmen mit Sitz in Deutschland zusammengeschlossen haben, um Wettbewerbsverstößen vorzubeugen und diese gegebenenfalls zu ahnden.

Die Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise, vor allem mit Ärzten und Apothekern, sowie mit Organisationen des Gesundheitswesens ist für einen wertvollen und qualifizierten Wissensaustausch von großer Bedeutung. Ein respektvoller Umgang miteinander und die Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit hat dabei oberste Priorität.

Im Rahmen der AKG-Transparenzregel hat sich THC Pharm dazu verpflichtet, mittelbare und unmittelbare Zuwendungen an oder zugunsten der Angehörigen der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens zu veröffentlichen. Gemäß § 28 des AKG-Verhaltenskodex werden einmal jährlich alle Zuwendungen an Angehörige der Fachkreise oder Organisationen des Gesundheitswesens veröffentlicht.